In schweren Zeiten eines Abschieds sind viele Menschen zusätzlich belastet durch die Frage :`` Wie bestreite ich die Bestattungskosten ?`` Die wenigsten Menschen wissen das es ein Gesetz gibt , wonach die Sozialämter nach § 74 SGB XII verpflichtet sind die Bestattungskosten nach Prüfung der Einkommensverhältnisse zu übernehmen. Sehr viele Bürger - und Bürgerinnen beziehen ALG II oder die Renten bzw. die Pensionen sind so niedrig das eine Bestattung auf eigene Kosten nicht zumutbar ist.
Wenden Sie sich nach Klärung der Kostenübernahme vertrauensvoll an uns Es entstehen füe Sie keine zusätzlichen Eigenkosten.
``Vor Gott sind alle Menschen gleich``
Wir, die Anonymen Feuerbestattung NRW , sehen das auch so , und versichern , dass wir jeden Verstorbenen mit der gleichen Sorgfalt beisetzen , und den Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Rufen Sie uns kostenfrei an , wir werden eine Lösung finden.